Sozialplanung
In fast allen gesellschaftliche Gruppen gibt es Hilfebedarf. Hier ist häufig die Öffentliche Hand gefragt, um Jugendliche, Familien, ältere Menschen etc. zu unterstützen, um ein Leben in Würde, weitgehender Selbstbestimmung und optimaler Lebensqualität zu ermöglichen. Dazu braucht es gezielte, systematische und praxisorientierte Handlungsleitlinien, die die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient einsetzen.
Bedarfsermittlung nach Art. 69 AGSG
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern sind nach Art. 69 AGSG verpflichtet, "den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen" feststellen. Wir führen anhand eines Indikatorensystems auf der Grundlage einer ausführlichen Bestandserhebung eine fundierte Bedarfsermittlung für die Bereiche ambulante und stationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Tagespflege durch.
Seniorenpolitisches Gesamtkonzenpt (SPGK)
Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept hat zum Ziel, die Lebensbedingungen der älteren Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten so zu gestalten, dass sie den Wünschen und Bedürfnissen der älteren Menschen entsprechen. In vier Varianten unterschiedlichen Umfangs werden die vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgegebenen Handlungsfelder in einer Bestandserhebung analysiert und mit einer repräsentativen Befragung von SeniorInnen zum Handlungsbedarf verknüpft. Die Beteiligung der BürgerInnen ist ebenso Teil des SPGK wie die Entwicklung von handlungsleitenden Maßnahmenempfehlungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus ExpertInnen der örtlichen Seniorenhilfe. Ergebnis sind praxisorientierte, vor Ort unmittelbar wirksame und nachhaltige Handlungsempfehlungen.